Beförderungsbestimmungen der Ferienlandeisenbahn:

Die nachstehenden Beförderungsbestimmungen des Betreibers der Ferienlandeisenbahn Crispendorf, dem Verein "Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V.", bitten wir zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Beförderungsanspruch

Die Ferienlandeisenbahn Crispendorf ist eine Privatbahn. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Fahrten für angemeldete Gruppen werden vorrangig durchgeführt.

Verhalten der Fahrgäste

Fahrausweise

Die Fahrausweise gelten nur am Lösungstag und nur für eine Fahrt. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zuges aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen eine Strafgebühr von 10 Euro.

Fahrpreise

Die gültigen Fahrpreise können in Aushängen an der Verkaufsstelle der Fahrkarten und beim Lokführer eingesehen werden. Kinder unter zwei Jahren werden unentgeltlich befördert.

Haftung

Die Fahrt mit der Ferienlandeisenbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, nicht gehaftet.
Des Weiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste, insbesondere bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.

Beförderung von Sachen und Tieren

Das Befördern von großen oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet.
Hunde haben einen Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Ferienlandeisenbahn kann ein Ausschluß von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.

Beschwerden

Beschwerden oder Forderungen gegen die Ferienlandeisenbahn Crispendorf sind unverzüglich gegenüber dem Verein "Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V." schriftlich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit geltend zu machen.

Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V.
Ferienland 2
07907 Schleiz
(Postanschrift)

Crispendorf, 26. Juni 2011