Beförderungsbestimmungen der Ferienlandeisenbahn:
Die nachstehenden Beförderungsbestimmungen des Betreibers der Ferienlandeisenbahn Crispendorf, dem Verein "Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V.", bitten wir zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Beförderungsanspruch
Die Ferienlandeisenbahn Crispendorf ist eine Privatbahn. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Fahrten für angemeldete Gruppen werden vorrangig durchgeführt.
Verhalten der Fahrgäste
- Die Fahrt mit der Ferienlandeisenbahn darf nur mit einer gültigen Fahrkarte erfolgen.
- Den Anweisungen des Betriebspersonals bitten wir Folge zu leisten.
- Die Beförderung von Kindern unter sechs Jahren ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Fahrgäste, die für Kinder aufsichtspflichtig sind, bitten wir stets ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
- Das Aufstehen oder Plätzewechseln während der Fahrt, das Heraushalten von Armen, das Hinauslehnen, das Auf- und Abspringen, sowie das Herauswerfen von Gegenständen ist nicht zulässig.
- Den Fahrgästen ist es untersagt, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen. Während der Fahrt sind die Sicherheitsstangen der offenen Wagen geschlossen zu halten.
- Das Betätigen des Nottasters ist nur im Gefahrenfalle gestattet. Zuwiderhandlungen werden ersatzpflichtig verfolgt.
- Jede Störung der Sicherheit oder Ordnung sowie jede Beschädigung der Fahrzeuge oder Bahnanlagen wird zur Anzeige gebracht.
Fahrausweise
Die Fahrausweise gelten nur am Lösungstag und nur für eine Fahrt. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zuges aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen eine Strafgebühr von 10 Euro.
Fahrpreise
Die gültigen Fahrpreise können in Aushängen an der Verkaufsstelle der Fahrkarten und beim Lokführer eingesehen werden. Kinder unter zwei Jahren werden unentgeltlich befördert.
Haftung
Die Fahrt mit der Ferienlandeisenbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit gegeben ist, nicht gehaftet.
Des Weiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste, insbesondere bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.
Beförderung von Sachen und Tieren
Das Befördern von großen oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet.
Hunde haben einen Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.
Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie
Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Ferienlandeisenbahn kann ein Ausschluß von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.
Beschwerden
Beschwerden oder Forderungen gegen die Ferienlandeisenbahn Crispendorf sind unverzüglich gegenüber dem Verein "Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V." schriftlich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit geltend zu machen.
Ferienlandeisenbahn Crispendorf e.V.
Ferienland 2
07907 Schleiz
(Postanschrift)
Crispendorf, 26. Juni 2011